Verkaufs- und Lieferbedingungen.

1.   Geltungsbereich

Alle Geschäfte werden grundsätzlich nur nach folgenden Bedingungen abgewickelt. Der Besteller erklärt sich durch Erteilung eines Auftrages direkt an uns oder an einen unserer Vertreter mit diesen im vollen Umfange einverstanden, auch wenn unser Auftragsformular, aus welchen Gründen auch immer, nicht unterschrieben wurde. Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt. Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag mit uns dürfen ohne Zustimmung nicht auf Dritte übertragen werden.

2.   Angebot/Vertragsabschluss

a.    Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande.

b.    Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien, insbesondere Nebenarbeiten und Änderungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3.   Lieferung

a.    Preise gelten ab Lager Heidelberg. Die Kosten für Porto, Fracht, Rollgeld usw. trägt der Käufer.

b.    Die Auswahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt – ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche hergeleitet werden können – unserem Ermessen überlassen, es sei denn, eine andere Absprache mit dem Kunden wurde von uns ausdrücklich bestätigt.

c.    Wir liefern, sobald und soweit die bestellten Waren bei uns auf Lager vorrätig sind und bemühen uns den Terminwünschen des Kunden Rechnung zu tragen. Ist die Ware nicht innerhalb von vier Monaten ab Bestelldatum an den Kunden versandt, kann der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten, den Umständen nach angemessenen Nachfrist von dem Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche, gleichviel welcher Art, sind ausgeschlossen.

d.   Wurde von uns ein verbindlicher Liefertermin schriftlich bestätigt, geraten wir – sofern der Termin nicht ausdrücklich „fix“ vereinbart wurde – erst nach fruchtlosem Ablauf einer von dem Kunden gesetzten, den Umständen nach angemessener Nachfrist in Verzug. Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde erst dann berechtigt, wenn eine weitere angemessene Nachfrist gemäß BGB§326 fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind – von den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit abgesehen – ausgeschlossen.

e.    Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Die bei den Teillieferungen nicht mitgelieferten, bestellten Waren werden von uns in Rückstand genommen und bei Verfügbarkeit sofort ausgeliefert. Wünscht der Besteller keine Teillieferungen oder Rückstandserfassung, muss uns dies ausdrücklich schriftlich mitgeteilt werden. Ist nichts besonderes vereinbart, akzeptiert der Besteller grundsätzlich die Auslieferung seiner Aufträge in Teillieferungen. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind auch hier – von den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit abgesehen – ausgeschlossen.

f.     Mit Übergabe der Sendung an Post oder Spediteur geht die Gefahr auf den Käufer über. Sofern der Käufer nicht ausdrücklich anderes bestimmt, erfolgt keine Transportversicherung der Sendung. Der Versand erfolgt in handelsüblicher Weise und ohne Verantwortung für billigste Verfrachtung. Beschädigte Sendungen müssen vor Abnahme der Ware von der Bahn, bzw. dem Frachtführer amtlich festgestellt und bescheinigt werden.

4.   Mängelrüge

Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware bei uns schriftlich gemeldet werden, es sei denn, der Mangel war auch bei ordnungsgemäßer Untersuchung im Rahmen des normalen Geschäftsganges nicht entdeckbar. Mangelhafte Ware wird kostenlos ersetzt oder repariert. Die Entscheidung bleibt uns überlassen. Bereits getragene Kleidung, Stiefel usw. werden nicht umgetauscht, sondern nur repariert. Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit mangelhafter Lieferung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht aufgrund allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen für mögliche Schadenersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Sämtliche Sonderposten sind von jeglicher Garantie ausgeschlossen.

5.   Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind rein netto per Nachnahme zahlbar, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

6.   Umtausch

Grundsätzlich besteht kein Recht auf Umtausch.

Sollte jedoch im Einzelfalle ein Umtausch vereinbart werden, bedarf dies der Schriftform. Jegliche Kosten, die durch den Umtausch entstehen, für Frachten, Verpackung, Umbuchung, gehen zu Lasten der Besteller. Wir sind berechtigt über die real entstandenen Kosten Handlungskosten in Höhe von 10% des Warenwertes der Umtauschware zu berechnen. Diese Kosten sind sofort und ohne Abzug fällig. Eventuelle Gutschriften können angerechnet werden.

Für umgetauschte Ware wird grundsätzlich eine Gutschrift erstellt, die mit der nächsten Rechnung verrechnet wird.

7.   Eigentumsvorgehalt

a.    Wir behalten uns das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) vor, solange uns noch Forderungen, gleich welcher Art, aus der gegenwärtigen oder künftigen Geschäftsbeziehung mit dem Besteller zustehen. Bei laufender Rechnung dient dieser Eigentumsvorbehalt auch zur Sicherheit unserer jeweiligen Saldo-Forderung. Bei Zahlungsverzug oder im Falle einer nachhaltigen Minderung der Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir auch ohne Ausübung des Rücktrittsrechts und ohne Nachfristsetzung zur Rücknahme der Ware auf Kosten des Bestellers berechtigt.

b.    Sicherungsübereignung bzw. Abtretung sowie Verpfändung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

c.    Der Besteller hat uns auf jederzeitiges Verlangen eine genaue Aufstellung der in unserem Vorbehalts- oder Miteigentum stehenden Ware sowie der an uns abgetretenen Forderungen zu überlassen.

d.   Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware sowie die in unserem Miteigentum stehende Ware unentgeltlich für uns. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z. B. Feuer, Diebstahl, Wasser u.ä. in gebräuchlichem Umfang zu versichern. Der Besteller tritt uns bereits jetzt seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der vorgenannten Art gegen Versicherer und sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, in Höhe des Rechnungswertes der Ware ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

e.    Sollten der in 7a bis 7e geregelte Eigentumsvorbehalt und/oder die übrigen uns eingeräumten Sicherungsrechte aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder sollten ihre Wirksamkeit oder ihre Geltung gegenüber Dritten von Voraussetzungen abhängen, deren Erfüllung für uns oder für den Besteller unmöglich, unzumutbar oder unwirtschaftlich wäre, so können wir die Einräumung anderer banküblicher Sicherheiten verlangen und die Auslieferung der Ware von der Stellung derartiger Sicherheiten abhängig machen. Der Besteller ist verpflichtet, bei allen Maßnahmen mitzuwirken, die zur Einräumung derartiger Sicherheiten notwendig sind. Die in 7b - 7c des vorstehenden Abschnitts getroffenen Regelungen gelten sinngemäß.

8.   Zahlungsverzug

Bleibt der Käufer zum Zeitpunkt des angegebenen Liefertermins nach Anzeige der Bereitstellung mit der Abnahme des Kaufgegenstandes oder der Erteilung der Versandvorschrift oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder der Stellung der vereinbarten Sicherheit länger als 14 Tage im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen gemäß § 326 BGB berechtigt, die vertragliche Leistung abzulehnen. Wir können sodann Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% des Kaufpreises fordern, soweit der Käufer nicht beweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich geringer ist. Uns bleibt die Möglichkeit vorbehalten, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

9.   Verletzung von Schutzrechten

Bei Artikeln, die nach Angabe des Käufers hergestellt werden, übernimmt der Käufer die Gewähr, dass durch die Herstellung die gewerblichen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Für alle Schäden, die dadurch entstehen, dass gewerbliche Schutzrechte geltend gemacht werden, muss uns der Käufer schadlos halten.

10. Höhere Gewalt

Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und unvermeidliche Betriebsstörungen, Verfügungen von hoher Hand auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit nachhaltig unwirtschaftlich machen- sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und dem Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Besteller ein Recht auf Schadensersatz hat.

11. Erfüllungsort/Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht

a.    Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist unser Firmensitz. Wir sind auch zur Klagenerhebung am Hauptsitz des Bestellers berechtigt.

b.    Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

c.    Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Lieferbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages hiervon unberührt. In diesem Falle wird die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung ersetzt, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

 MB-Müller, Inh. Jürgen Müller e. K.

 

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