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Verkaufs- und Lieferbedingungen.
1. Geltungsbereich
Alle Geschäfte werden
grundsätzlich nur nach folgenden Bedingungen abgewickelt. Der
Besteller erklärt sich durch Erteilung eines Auftrages direkt an
uns oder an einen unserer Vertreter mit diesen im vollen Umfange
einverstanden, auch wenn unser Auftragsformular, aus welchen
Gründen auch immer, nicht unterschrieben wurde.
Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch
wenn kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt. Rechte und
Pflichten aus einem Kaufvertrag mit uns dürfen ohne Zustimmung
nicht auf Dritte übertragen werden.
2. Angebot/Vertragsabschluss
a.
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst
durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des
Auftrages zustande.
b.
Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien, insbesondere
Nebenarbeiten und Änderungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Lieferung
a.
Preise gelten ab Lager Heidelberg. Die Kosten für Porto,
Fracht, Rollgeld usw. trägt der Käufer.
b.
Die Auswahl des Transportweges und des Transportmittels
bleibt – ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche hergeleitet
werden können – unserem Ermessen überlassen, es sei denn, eine
andere Absprache mit dem Kunden wurde von uns ausdrücklich
bestätigt.
c.
Wir liefern, sobald und soweit die bestellten Waren bei
uns auf Lager vorrätig sind und bemühen uns den Terminwünschen
des Kunden Rechnung zu tragen. Ist die Ware nicht innerhalb von
vier Monaten ab Bestelldatum an den Kunden versandt, kann der
Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten, den
Umständen nach angemessenen Nachfrist von dem Vertrag
zurücktreten. Schadensersatzansprüche, gleichviel welcher Art,
sind ausgeschlossen.
d.
Wurde von uns ein verbindlicher Liefertermin schriftlich
bestätigt, geraten wir – sofern der Termin nicht ausdrücklich
„fix“ vereinbart wurde – erst nach fruchtlosem Ablauf einer von
dem Kunden gesetzten, den Umständen nach angemessener Nachfrist
in Verzug. Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde erst dann
berechtigt, wenn eine weitere angemessene Nachfrist gemäß
BGB§326 fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche wegen
Verzuges oder Nichterfüllung sind – von den Fällen des Vorsatzes
oder der groben Fahrlässigkeit abgesehen – ausgeschlossen.
e.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Die bei den
Teillieferungen nicht mitgelieferten, bestellten Waren werden
von uns in Rückstand genommen und bei Verfügbarkeit sofort
ausgeliefert. Wünscht der Besteller keine Teillieferungen oder
Rückstandserfassung, muss uns dies ausdrücklich schriftlich
mitgeteilt werden. Ist nichts besonderes vereinbart, akzeptiert
der Besteller grundsätzlich die Auslieferung seiner Aufträge in
Teillieferungen. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder
Nichterfüllung sind auch hier – von den Fällen des Vorsatzes und
der groben Fahrlässigkeit abgesehen – ausgeschlossen.
f.
Mit Übergabe der Sendung an Post oder Spediteur geht die
Gefahr auf den Käufer über. Sofern der Käufer nicht ausdrücklich
anderes bestimmt, erfolgt keine Transportversicherung der
Sendung. Der Versand erfolgt in handelsüblicher Weise und ohne
Verantwortung für billigste Verfrachtung. Beschädigte Sendungen
müssen vor Abnahme der Ware von der Bahn, bzw. dem Frachtführer
amtlich festgestellt und bescheinigt werden.
4. Mängelrüge
Beanstandungen können nur
berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach
Eingang der Ware bei uns schriftlich gemeldet werden, es sei
denn, der Mangel war auch bei ordnungsgemäßer Untersuchung im
Rahmen des normalen Geschäftsganges nicht entdeckbar.
Mangelhafte Ware wird kostenlos ersetzt oder repariert. Die
Entscheidung bleibt uns überlassen. Bereits getragene Kleidung,
Stiefel usw. werden nicht umgetauscht, sondern nur repariert.
Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit mangelhafter
Lieferung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht aufgrund
allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen für mögliche
Schadenersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen.
Sämtliche Sonderposten sind von jeglicher Garantie
ausgeschlossen.
5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind rein netto
per Nachnahme zahlbar, soweit nicht ausdrücklich anderes
vereinbart wurde.
6. Umtausch
Grundsätzlich besteht kein Recht
auf Umtausch.
Sollte jedoch im Einzelfalle ein Umtausch vereinbart werden,
bedarf dies der Schriftform. Jegliche Kosten, die durch den
Umtausch entstehen, für Frachten, Verpackung, Umbuchung, gehen
zu Lasten der Besteller. Wir sind berechtigt über die real
entstandenen Kosten Handlungskosten in Höhe von 10% des
Warenwertes der Umtauschware zu berechnen. Diese Kosten sind
sofort und ohne Abzug fällig. Eventuelle Gutschriften können
angerechnet werden.
Für umgetauschte Ware wird
grundsätzlich eine Gutschrift erstellt, die mit der nächsten
Rechnung verrechnet wird.
7. Eigentumsvorgehalt
a.
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware
(Vorbehaltsware) vor, solange uns noch Forderungen, gleich
welcher Art, aus der gegenwärtigen oder künftigen
Geschäftsbeziehung mit dem Besteller zustehen. Bei laufender
Rechnung dient dieser Eigentumsvorbehalt auch zur Sicherheit
unserer jeweiligen Saldo-Forderung. Bei Zahlungsverzug oder im
Falle einer nachhaltigen Minderung der Kreditwürdigkeit des
Bestellers sind wir auch ohne Ausübung des Rücktrittsrechts und
ohne Nachfristsetzung zur Rücknahme der Ware auf Kosten des
Bestellers berechtigt.
b.
Sicherungsübereignung bzw. Abtretung sowie Verpfändung
der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind
unzulässig. Von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat
uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
c.
Der Besteller hat uns auf jederzeitiges Verlangen eine
genaue Aufstellung der in unserem Vorbehalts- oder Miteigentum
stehenden Ware sowie der an uns abgetretenen Forderungen zu
überlassen.
d.
Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware sowie die in
unserem Miteigentum stehende Ware unentgeltlich für uns. Er hat
sie gegen die üblichen Gefahren wie z. B. Feuer, Diebstahl,
Wasser u.ä. in gebräuchlichem Umfang zu versichern. Der
Besteller tritt uns bereits jetzt seine Entschädigungsansprüche,
die ihm aus Schäden der vorgenannten Art gegen Versicherer und
sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, in Höhe des
Rechnungswertes der Ware ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
e.
Sollten der in 7a bis 7e geregelte Eigentumsvorbehalt
und/oder die übrigen uns eingeräumten Sicherungsrechte aus
rechtlichen Gründen unwirksam sein oder sollten ihre Wirksamkeit
oder ihre Geltung gegenüber Dritten von Voraussetzungen
abhängen, deren Erfüllung für uns oder für den Besteller
unmöglich, unzumutbar oder unwirtschaftlich wäre, so können wir
die Einräumung anderer banküblicher Sicherheiten verlangen und
die Auslieferung der Ware von der Stellung derartiger
Sicherheiten abhängig machen. Der Besteller ist verpflichtet,
bei allen Maßnahmen mitzuwirken, die zur Einräumung derartiger
Sicherheiten notwendig sind. Die in 7b - 7c des vorstehenden
Abschnitts getroffenen Regelungen gelten sinngemäß.
8. Zahlungsverzug
Bleibt der Käufer zum Zeitpunkt des angegebenen Liefertermins
nach Anzeige der Bereitstellung mit der Abnahme des
Kaufgegenstandes oder der Erteilung der Versandvorschrift oder
der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder der Stellung
der vereinbarten Sicherheit länger als 14 Tage im Rückstand, so
sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen gemäß § 326
BGB berechtigt, die vertragliche Leistung abzulehnen. Wir können
sodann Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% des
Kaufpreises fordern, soweit der Käufer nicht beweist, dass ein
Schaden nicht entstanden oder wesentlich geringer ist. Uns
bleibt die Möglichkeit vorbehalten, einen höheren tatsächlichen
Schaden geltend zu machen.
9. Verletzung von
Schutzrechten
Bei
Artikeln, die nach Angabe des Käufers hergestellt werden,
übernimmt der Käufer die Gewähr, dass durch die Herstellung die
gewerblichen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Für
alle Schäden, die dadurch entstehen, dass gewerbliche
Schutzrechte geltend gemacht werden, muss uns der Käufer
schadlos halten.
10. Höhere Gewalt
Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel,
Verkehrs- und unvermeidliche Betriebsstörungen, Verfügungen von
hoher Hand auch soweit sie die Durchführung des betroffenen
Geschäfts auf absehbare Zeit nachhaltig unwirtschaftlich machen-
sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren
Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und dem Umfang
ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche
Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten, ohne dass der Besteller ein Recht auf
Schadensersatz hat.
11. Erfüllungsort/Gerichtsstand,
Anzuwendendes Recht
a.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie
Gerichtsstand für alle sich aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist unser
Firmensitz. Wir sind auch zur Klagenerhebung am Hauptsitz des
Bestellers berechtigt.
b.
Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
c.
Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen
Lieferbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages hiervon
unberührt. In diesem Falle wird die unwirksame Bestimmung durch
eine solche Regelung ersetzt, die dem beabsichtigten
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
MB-Müller, Inh. Jürgen Müller e.
K. |